Mehr Restlaufzeit für UKW. Im Gezerre um die Ausgestaltung der Passage zum digitalen Hörfunk im neuen Telekommunikationsgesetz (TKG), haben sich die Unkenrufer beim Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronik Industrie (ZVEI) und der DAB-kritische Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) durchgesetzt. Die Auflage, ab 2015 nur noch Radiogeräte in den Handel zu bringen, die in der Lage sind, Digitalradio zu empfangen, wurde ersatzlos gestrichen. Das Auslaufen der UKW-Lizenzen 2015 durch Widerruf bleibt zwar bestehen, dient aber nur dazu, den möglichen Abschalttermin von UKW zu harmonisieren. Die bestehenden UKW-Konzessionen können demnach für zehn Jahre verlängert werden. UKW hat damit eine Restlaufzeit bis wenigstens 2025.
Der Entwurf zum neuen TKG passierte am 15.4.2011 den Bundesrat.