Bund und Länder beschließen Digitalradio-Pflicht
Ab dem 21. Dezember 2020 müssen Radios in Neuwagen den Empfang und die Wiedergabe von digital-terrestrischem Radio, also DAB+, ermöglichen. Auch für stationäre Radiogeräte mit Display gilt künftig die Digitalradio-Pflicht. Diese Änderung hat der Bundesrat mit der Billigung des sechsten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes ermöglicht. Der Bundestag hatte den Gesetzesentwurf zuvor am 17. Oktober nach einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie angenommen.