Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat 14 UKW-Radio- und 7 Regionalfernsehkonzessionen erteilt, um die sich jeweils mehrere Veranstalter beworben haben. Zwei bisherige Radio- und zwei TV-Veranstalter verlieren ihre bisherige Konzession an andere Bewerber. Betroffen war auch ein reichweitenstarker Anbieter in Zürich.
In fünf von 15 UKW-Radio-Versorgungsgebieten wurden die bisherigen Veranstalter bestätigt: Bei den Konzessionen mit Gebührenanteil sind dies das komplementäre nicht kommerzielle Radio Cité in Genf sowie Radio Grischa in der Südostschweiz. Auch in den drei Gebieten, in denen je eine Konzession ohne Gebührenanteil zu vergeben war, haben sich die bisherigen durchgesetzt: im Arc Jurassien Arc FM (im Besitz von Pierre Steulet, dem Hauptaktionär von BNJ FM, das aus den bestehenden Radio Fréquence Jura, RTN und Radio Jura Bernois hervorging), Radio Argovia im Aargau sowie Basel 1 und Radio Basilisk in der Region Basel.
Demgegenüber verlieren zwei bisherige Veranstalter ihre Konzession, weil sie von Neubewerbern übertroffen werden: Im Arc Lémanique, wo vier Konzessionen ohne Gebührenanteil zu erteilen waren, werden die bisherigen Radio Lac, Radio Lausanne FM und Rouge FM bestätigt. Die vierte Konzession erhält neu Buzz FM (Stéphane Barbier-Mueller, Maurice Felix); verdrängt wird das bisherige One FM (Overshop Holding SA).
In der Region Zürich standen sich drei Bewerbungen für eine Konzession ohne Gebührenanteil gegenüber. Hier verdrängt RMC Züri (Music First Network AG von Giuseppe Scaglione) den bisherigen Veranstalter Radio 1 (ehemals Radio Tropic, seit Oktober 2007 im Besitz von Roger Schawinski), der aber seine Sendetätigkeit aufgrund einer Konzession für die Region Zürich-Glarus fortsetzen kann. Die beiden anderen Konzessionen ohne Gebührenanteil für die Region Zürich-Glarus gehen an die bisherigen Radio 24 und Radio Zürichsee. Im Gegensatz dazu geht Radio Energy (zu 51 Prozent Ringier AG) leer aus.
Buzz FM bietet mehr Information als One FM
Die bestehenden Stationen Radio Lac, Rouge FM und Lausanne FM reichten die besten Bewerbungen ein, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen: Während Radio Lac und Rouge FM in ihren Bewerbungsdossiers überzeugende Informationsleistungen in Aussicht stellen, schneidet Lausanne FM bei den Arbeitsbedingungen und im Bereich der Aus- und Weiterbildung besser ab. Die Bewerbung von One FM ist im Input-Bereich zwar ebenso gut wie jene von Lausanne FM. Sie ist aber im Output-Bereich deutlich schlechter als die Bewerbungen ihrer Konkurrentinnen. Das stark auf Unterhaltung ausgerichtete Format von One FM enthält kaum Informationsleistungen, wie sie in der Ausschreibung gefordert wurden. Verdrängt wird One FM von Buzz FM. Diese Bewerberin unterbreitet ein innovatives Programmkonzept, das deutlich auf Informationssendungen fokussiert. Chancenlos blieb Léman Local Radio, das sich mit einem englischsprachigen Programm um eine Konzession beworben hatte.
Starke öffentliche Unterstützung für Radio 1
Radio 24 und Radio Zürichsee reichten sehr gute Bewerbungsdossiers ein. Sie schneiden von den fünf Bewerberinnen klar am besten ab. Für die dritte Konzession kam die Bewerbung der Music First Network AG nicht mehr in Frage, weil letztere bereits zwei Konzessionen erhalten hat (Jugendradio Music First sowie RMC Züri) und gemäß RTVG kein Unternehmen mehr als zwei Radiokonzessionen halten darf. Die verbleibenden Radio Energy und Radio 1 lagen im Ergebnis sehr nahe beisammen. Radio Energy übertraf Radio 1 beim Input, Radio 1 Radio Energy beim Output. Nicht zuletzt wegen der hohen journalistischen Glaubwürdigkeit der Bewerbung und der starken öffentlichen Unterstützung im Rahmen der Anhörung übertraf die Bewerbung von Radio 1 jene von Radio Energy. Selbst bei einer angenommenen Gleichwertigkeit der beiden Gesuche hätte das gesetzliche Ausscheidungskriterium, welches das unabhängigere Unternehmen bevorzugt, für Radio 1 und gegen das von der Ringier AG beherrschte Radio Energy gesprochen.
Entscheidungskriterien
Die Auswertung der Konzessionsgesuche orientiert sich primär am Leistungsauftrag, so wie er in der Ausschreibung vorgegeben wurde. Um diesen Leistungsauftrag erfüllen zu können, muss der Veranstalter organisatorische Vorkehrungen zur Qualitätssicherung treffen, Medienschaffende beschäftigen, die nach professionellen Standards handeln, und entsprechende Arbeitsbedingungen anbieten. Solche Vorkehrungen sind Voraussetzung für die Produktion von Programmen im Sinne des Leistungsauftrags; sie werden unter dem Begriff ,Input" zusammengefasst. Demzufolge standen bei der Analyse dieses Inputbereichs die Angaben zu den erwähnten Bereichen im Vordergrund. Beim Output, das heißt hinsichtlich der in Aussicht gestellten journalistischen Leistungen, wurden namentlich die Ausführungen in den Bewerbungen zu den in der Ausschreibung geforderten Informationsangeboten geprüft. Besondere Bedeutung hatte dabei die Beschreibung der Informationsleistungen vor dem Hintergrund des regionalen Service public sowie des Vielfaltsgebots. Bei der Auswertung wurden die Bereiche Input und Output gleich gewichtet.
Der Leistungsauftrag kommerzieller Veranstalter verlangt eine umfassende Berichterstattung über das politische, wirtschaftliche, sportliche, gesellschaftliche und kulturelle Geschehen im Versorgungsgebiet.
Dabei gelten klare Vorgaben: Grundsätzlich ist die Konzession derjenigen Bewerberin zu erteilen, der den durch die Kriterien konkretisierten Leistungsauftrag am besten erfüllt. Dies gilt selbst dann, wenn dadurch in einem Versorgungsgebiet die Medienkonzentration verstärkt wird. Nur wenn zwei Bewerbungen gleichwertig sind, kommt subsidiär das Kriterium der größeren Unabhängigkeit einer Bewerberin zur Anwendung.
Eigenständige Kriterien wie beispielsweise der bisherige Publikumserfolg eines Senders spielen keine Rolle. Insofern ist es keine Überraschung, dass das Ringier-Radio Energy Zürich, bisherige Nummer 2 unter den Schweizer Privatradios bezüglich der Hörerreichweite, nicht mehr auf UKW senden darf. Hier zu Lande undenkbar!