Nachdem Sachsen-Anhalt den Termin für die UKW-Abschaltung 2010 aus seinem Gesetz gestrichen hat, taucht eine solche Regelung im benachbarten Freistaat Sachsen mit Wirkung zum 1.1.2015 wieder auf. Die FDP-Fraktion fordert die Abschaffung der Radio-Zwangsdigitalisierung in Sachsen.
Die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag hat letzte Woche ein "Gesetz zum Übergang von analogem zu digitalem Hörfunk" (Drucksache 4/14867) ins Parlament eingebracht. Mit dem Gesetz soll die aktuell im Sächsischen Privatrundfunkgesetz geregelte Stichtagsregelung für die Einführung des digitalen Hörfunks und die zwangsweise Abschaltung des analogen UKW-Rundfunks im Freistaat verhindert werden.
Dazu erklärt Torsten Herbst, medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: "Nach der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung würden per Stichtag am 01. Januar 2015 Millionen analoge Radiogeräte im Freistaat Sachsen zu Elektroschrott. Das ist verbraucherfeindlich. Neben den erheblichen Kosten für die Neuanschaffung von Endgeräten für die sächsischen Privathaushalte, ist es zudem angesichts der rasant verlaufenden technischen Entwicklung völlig unklar, welcher digitale Übertragungsstandard sich künftig durchsetzen wird. Die Verschwendung von Millionen an Steuergeldern bei der gescheiterten Einführung des Standards `Digital Audio Broadcasting´ (DAB) darf keine Neuauflage erfahren.“
Die FDP fordert deshalb, die Stichtagsregelung aus dem Sächsischen Privatrundfunkgesetz zur Einführung des digitalen Hörfunks ersatzlos zu streichen und auch über das Jahr 2015 hinaus die parallele Verbreitung von analogem UKW-Hörfunk und digitalem Hörfunk zu gewährleisten. Welcher digitale Sendestandard sich künftig durchsetzen wird, sollte den Verbrauchern und den Anbietern überlassen bleiben. Eine politisch von `oben´ angeordnete Zwangsdigitalisierung der Sächsischen Radiolandschaft sei realitätsfern.