Die Europäische Kommission hat am 10. Dezember einen entscheidenden Schritt zur Förderung wettbewerbsorientierter Mobilfernsehdienste in der EU unternommen. Sie veröffentlichte Leitlinien für die Genehmigung von Mobilfernsehdiensten, um deren Verbreitung in ganz Europa zu beschleunigen. Die Einnahmen aus dem Mobilfernsehen dürften sich 2013 weltweit auf über 7,8 Milliarden EUR belaufen. Die Einführung kommerzieller Dienste in einigen EU-Ländern vor dem Sommer 2008 zeigt, dass die Verbrauchernachfrage steigt: Allein in den Niederlanden gab es zu Herbstbeginn bereits 10 000 Abonnenten. Bevor die Betreiber kommerzielle Dienste anbieten können, müssen diese von den Mitgliedstaaten genehmigt werden. Ebenso wie durch die Aufnahme der DVB-H-Norm in das offizielle EU-Normenverzeichnis im März 2008 (IP/08/451) demonstriert die Kommission mit diesen Leitlinien ihr starkes Engagement für den Ausbau neuer Dienste für die europäischen Verbraucher.
Viviane Reding, EU-Kommissarin für Telekommunikation und Medien, sagte hierzu: „Die erfolgreiche kommerzielle Einführung des Mobilfernsehens in Österreich, Italien, Finnland und den Niederlanden hat bestätigt, dass effiziente Genehmigungsverfahren einen zentralen Faktor für eine rasche Einführung dieser Dienste darstellen. In Österreich haben in den ersten Wochen nach seiner Einführung bereits 5000 Zuschauer das Mobilfernsehen genutzt. Angesichts der für die Weihnachtszeit vorhergesagten steigenden Verkaufszahlen dürften noch wesentlich mehr Europäer die Möglichkeit haben, mobil fernzusehen. Deshalb wollen wir den Mitgliedstaaten Leitlinien dafür geben, wie sie es der Industrie ermöglichen sollten, diese innovativen Dienste so rasch und problemlos wie möglich einzuführen. Wir sprechen uns für eine kooperative Vorgehensweise unter Beteiligung aller Akteure – der Fernsehveranstalter, der Mobilfunkbetreiber und der Plattformbetreiber – aus, und gegen schwerfällige Vorschriften oder Genehmigungsverfahren für die Einführung von Mobilfernsehen in Europa.“
In enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Industrie hat die Kommission die wichtigsten Grundsätze ermittelt, denen Regulierer und Regierungen der Mitgliedstaaten bei der Genehmigung von Mobilfernsehdiensten folgen sollten. Heute veröffentlicht die Kommission diese Grundsätze in Form einer neuen Mitteilung, die es den Mitgliedstaaten erleichtern wird, das Mobilfernsehen so bald wie möglich zur Realität und zu einem Erfolg für Betreiber und Verbraucher werden zu lassen.
Bisher gibt es nur in wenigen Mitgliedstaaten (Österreich, Finnland, Frankreich und Deutschland) Rechtsvorschriften für neue Mobilfernsehdienste. Mit den Leitlinien der Kommission soll der Elan zugunsten des Mobilfernsehens auf EU-Ebene aufrecht erhalten werden, damit ein kohärentes für die Einführung dieses neuen Dienstes günstiges rechtliches Umfeld entsteht (IP/07/1118). Entsprechend den Leitlinien ist ein einfaches, transparentes und nicht diskriminierendes Verfahren bei der Lizenzvergabe für ein erfolgreiches Vorgehen ohne weitere Verzögerungen entscheidend. Die Dienstqualität, einschließlich der Übertragung innerhalb von Gebäuden und der Übertragungsqualität, sollte die Vergabe mitbestimmen. In den Leitlinien wird ferner empfohlen, dass die für Mobilfernsehen zur Verfügung gestellten Frequenzen wieder entzogen werden sollten, wenn der Dienst nicht innerhalb eines vertretbaren Zeitraums angeboten wird. Außerdem wird den Regulierern empfohlen, das Genehmigungsverfahren allen Wirtschaftsbeteiligten zu öffnen und Bedingungen zu schaffen, die die Zusammenarbeit zwischen Telekommunikationsbetreibern (Anbietern des Dienstes) und Fernsehveranstaltern (Anbietern des Inhalts) fördern. Schließlich wird die Industrie aufgerufen, sicherzustellen, dass die DVB-H-gestützten Mobilfernsehdienste in den einzelnen EU-Ländern kompatibel sind. Eine Möglichkeit hierfür ist die Wahl nicht eigentumsrechtlich geschützter Technologien, die alle Verbraucher ohne Zusatzmodule und ungeachtet der Art ihres Geräts für den Zugang zu Mobilfernsehinhalten nutzen können.
Eine zurückhaltende Regulierung und klare Lizenzierungsverfahren werden der Industrie jene Rechtssicherheit bieten, die erforderlich ist, um rasch Mobilfernsehdienste anbieten zu können. Die Kommission wird die Fortschritte aufmerksam überwachen und keine ungerechtfertigen Versuche zulassen, den Fortschritt in Europa aufzuhalten. Sie wird auch in Zukunft den Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den einzelstaatlichen Behörden und anderen Akteuren unterstützen. Im Übrigen werden die Umstellung vom Analog- auf das Digitalfernsehen und die Reform des Telekommunikationssektors (IP/08/1661) den Zugang zu neuen Frequenzen erleichtern, die für Mobilfernsehdienste genutzt werden können.