Um die Nachfrage nach Verbreitungskapazitäten für digitale Radioprogramme zu erheben, führt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eine Interessenabklärung für eine dritte, nach Regionen auftrennbare DAB-Bedeckung in der deutschen Schweiz durch. Interessenten, die beabsichtigen, ein Verbreitungsnetz mit acht regionalen Teilgebieten in der DAB+-Norm aufzubauen und zu betreiben, können ihr Interesse bis Ende Februar 2012 beim BAKOM anmelden.
In der Schweiz sind derzeit vier sprachregionale Plattformen für die digitale Verbreitung von Radioprogrammen mit DAB in Betrieb: zwei in der Deutschschweiz (SRG SSR und SwissMediaCast) sowie je eine in der Westschweiz und im Tessin (SRG SSR). Mit der dritten Plattform in der Deutschschweiz wird es möglich, die Abdeckung einer Sprachregion in Teilgebiete einzuteilen und entsprechend Radioprogramme auf eine Region zu beschränken. Mit einer kleinräumigeren Verbreitung entstehen den Radios weniger Kosten.
Umfragen bei den Radioprogrammveranstaltern haben eine deutliche Nachfrage für regionale digitale Teilgebiete ergeben. Deshalb hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Ende 2011 acht Frequenz-Blöcke im VHF-Band III für die Versorgung der deutschen Schweiz mit digitalen Radioprogrammen in der DAB+-Norm freigegeben. Konkret sollen mit diesem dritten Verbreitungsnetz diejenigen Privatsender, die nicht die gesamte sprachregionale Versorgung anstreben, Gelegenheit erhalten, ihre Programme in einem oder mehreren Teilgebieten regional auf einer digitalen Plattform zu verbreiten. Neben regionalen privaten Radioprogrammen sollen in jedem dieser acht Teilgebiete auch mindestens zwei Regionaljournale der SRG SSR übertragen werden.
Die Zuständigkeit für die Erteilung der entsprechenden Funkkonzession ist abhängig von der Anzahl Interessenten. Melden sich mehrere Interessenten mit konkreten Eingaben, erfolgt die Konzessionserteilung aufgrund einer Ausschreibung durch die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom). Geht dagegen nur eine ernsthafte Interessensbekundung beim BAKOM ein, kann das Amt die Funkkonzession direkt erteilen.