Gegen die pauschale Abgabepflicht für internetfähige Heimrechner stapeln sich die Klagen bei den Gerichten. Eine Dolmetscherin, die die Zahlung verweigerte, bekam nun Recht. Bundesweit betrachtet wird die Gebührenpflicht von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt: Während die Gebührenpflicht in Bayern eher bejaht wird, haben Verwaltungsgerichte in Koblenz, Münster und Wiesbaden genau das Gegenteil entschieden.
Nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig besteht keine Grundlage für die Pflicht, Rundfunkgebühren für einen gewerblich genutzen Zweit-PC zu erheben. Geklagt hatte eine Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar gegen die Rundfunkanstalt NDR.
Das Gericht urteilte in seiner veröffentlichen Entscheidung, der NDR stelle derzeit im Internet „keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung“, denn - was eigentlich auch jeder in den Sendeanstalten weiß - der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Zudem sei bereits zweifelhaft, ob „das begrenzte Angebot des Beklagten von den Hörern in nennenswertem Umfang genutzt“ werde. Ergo: Die Gebühr ist unzulässig (Aktenzeichen: 4 A 188/09).
Die Einschätzung des Gerichts betrifft gerade nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Zugang zum Internet. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig; der NDR kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.