In Mainz unterzeichneten die Ministerpräsidenten den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und stellten die Weichen für DABplus.
Am 30. Oktober einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder einstimmig darauf, die Frequenzkapazitäten für DABplus zu 1/3 an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zu 2/3 an die Landesmedienanstalten zur Vergabe an private Hörfunkveranstalter zu verteilen.
Erstmals wäre es in Deutschland somit möglich, ein Radioprogramm bundesweit auszustrahlen. Zudem ist es den ARD-Anstalten erlaubt, pro Bundesland ein Programm DAB-exklusiv auszustrahlen. Damit wird eine Ausnahme zur Deckelung der Programmanzahl der ARD-Anstalten definiert.
Ein erweitertes Budget für die Produktion neuer Programme haben ARD und Deutschlandradio aber unverändert nicht. Ob sich die privaten Hörfunkveranstalter, die gegen DABplus votierten, an ihr selbst auferlegtes Digitalradio-Zölibat halten werden, bleibt abzuwarten.
„Damit hat die Medienpolitik die Rahmenbedingungen für den Start von Digitalradio plus geschaffen“, findet Ministerpräsident Kurt Beck. Wichtig sei, dass nunmehr innovative neue Angebote konzipiert würden.