Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 20. Dezember 2017 je einen zusätzlichen DAB+-Frequenzblock für die deutsche, französische und italienische Schweiz freigegeben. Die Frequenzblöcke für die Deutschschweiz und das Tessin werden vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) an die SwissMediaCast AG vergeben, jener für die Romandie wird öffentlich ausgeschrieben. Das UVEK hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) mit der Durchführung des entsprechenden Verfahrens betraut. Die Entscheide sind das Resultat einer DAB+-Interessenabklärung, die das BAKOM 2016 durchführte.
Die beiden neuen DAB+-Funkkonzessionen in der Deutschschweiz und im Tessin gehen an die SwissMedia Cast AG (SMC), die in der Deutschschweiz bereits eine sprachregionale sowie eine regional unterteilte DAB+-Plattform betreibt. Die SMC ist ein von verschiedenen privaten Radioveranstaltern, der SRG und der Swisscom für den Aufbau und Betrieb von DAB+-Sendernetzen gegründetes Unternehmen. Für die Deutschschweiz plant die SMC eine weitere sprachregionale Plattform, auf der gleichzeitig 18 Radioprogramme verbreitet werden können. Die SMC will damit Kapazitätsengpässe beseitigen und Platz für neue Radiostationen schaffen. Im Tessin soll in einer ersten Etappe die Autobahnversorgung zwischen dem Gotthard- und San-Bernardino-Südportal und Chiasso realisiert werden. Das BAKOM konnte die Konzessionen direkt erteilen, weil nur die Bedarfsanmeldung der SMC den Kriterien für die Freigabe zusätzlicher digitaler Frequenzen konkret entsprach.
Gleichzeitig hat das BAKOM in der Deutschschweiz die bestehende, auf Ende 2017 auslaufende sprachregionale Funkkonzession der SMC für weitere zehn Jahre verlängert und die regional unterteilte Konzession mit Auflagen ergänzt, die den Zugang der bisherigen UKW-Stationen zur DAB+-Verbreitung ab 2020 sicherstellen. Dieser Schritt wurde erforderlich, nachdem der Bundesrat am 25. Oktober 2017 DAB+ zum neuen Radiohauptverbreitungsweg ab 1. Januar 2020 erklärte.
In der Romandie haben mehrere Unternehmen Interesse an einer zusätzlichen DAB+-Bedeckung bekundet. Das UVEK hat deshalb entschieden, den neuen DAB+-Frequenzblock im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Zuständige Behörde für die Erteilung der Funkkonzession ist bei Ausschreibungen die ComCom. Sie wird das Vergabeverfahren im Frühling 2018 starten. Entscheidende Zuschlagskriterien werden die Stärkung der Medienvielfalt, die Größe des Verbreitungsgebiets und die Empfangsqualität sein.