Die ARD soll sparen - durch weniger terrestrische Hörfunkprogramme. Nach der Ratifizierung des Reformstaatsvertrages durch die 16 Landesparlamente tritt er am 1. Dezember 2025 in Kraft. Die zugrunde liegenden Plänen der Audioprogrammkonferenz der ARD, kurz APK, werden das eigentliche politische Ziel einer Einsparung aber wohl unterlaufen und möglicherweise sogar ins Gegenteil verkehren.
16 terrestrisch ausgestrahlte Sender sollen bis zum 1. Januar 2027 entfallen, indem sie komplett gestrichen werden. Oder sie werden ins Internet verlagert oder die Sendeanstalten können alternativ kooperieren.
Klar ist, dass es exklusive DAB+-Programme sein werden, die zur Einsparung anstehen. Ursprünglich waren sie dazu gedacht, dass die Hörerschaft freiwillig das digitale Radio nutzt und analoge Ausstrahlungen hinter sich lässt. Wenn man davon ausgeht, dass dies in der Zwischenzeit gelungen ist, kann man die entsprechenden Programme sicherlich problemlos streichen.
Zu nennenswerten Einsparungen wird dies aber dennoch nicht führen, wenn nur die Übertragung über DAB+ und per Satellit entfallen. Es dürfte dann eher teurer werden:
Für DAB nutzen die ARD-Sendeanstalten Multiplexe. Ob dort ein Programm weniger verbreitet wird, ändert nichts an den Kosten. Für die Verbreitung via Satellit sind Transponder angemietet. Das Radioprogramm wird dort quasi Huckepack auf Fernsehkanälen mit übertragen. Einsparungen sind auch dort daher Fehlanzeige.
Werden die Programme nun aber ins Internet verlagert, wird die Zahl der Stream-Abrufe steigen und das kostet Geld. Anders als bei der terrestrischen Verbreitung oder via Satellit, wo die Kosten immer fix sind, sorgen im Internet mehr Hörer für mehr Traffic. Ein Zuwachs an Hörern wird dort teuer erkauft. Insofern müssen die Verantwortlichen hoffen, dass die Programme weitgehend unentdeckt bleiben.
Produktion und Verbreitung von Hörfunk-Programmen sind in der ARD-Welt relativ günstig, insbesondere im Vergleich zu dem Erwerb von Sportrechten für das Fernsehen, den Gehältern einzelner, vermeintlicher Fernseh-Stars oder der Unterhaltung der Bürokratie samt dem dafür tätigen Management.
Der Reformstaatsvertrag sieht ausdrücklich ein belohnendes Kooperationsmodell vor, um einzelne Programme in ihrer terrestrischen Verbreitung zu retten. Dass alle ARD-Anstalten eigene Programmangebote für verschiedene Genres betreiben, ergab auch in der Vergangenheit keinen Sinn, zumal es oft genug schwer fällt, die Umsetzung des Programmauftrags zu erkennen.
An dieser Stelle würden Einsparungen durch das Zusammenlegen großer Programme letztlich zugunsten des Gebührenzahlers großen Sinn ergeben und zur Unterscheidung von mancher privaten Welle könnte dann sicherlich auch die Programmqualität gesteigert werden und das vielleicht sogar werbefrei.