Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt in ihrem 20. Bericht für 2017 bis 2020 einen Überschuss der Rundfunkanstalten von 542,2 Mio. Euro fest. Sie empfiehlt eine Absenkung des Rundfunkbeitrags um 30 Cent auf monatlich 17,20 Euro.
Unabhängig davon erkennt die Kommission für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 für das Entwicklungsprojekt Digitaler Hörfunk (DAB+) bei der ARD einen Bedarf von 89,4 Mio. Euro und beim Deutschlandradio von 63,6 Mio. Euro an. Bei der ARD wurde die Anmeldung um 33,3 Mio. Euro, beim Deutschlandradio um 10,1 Mio. Euro gekürzt. Die Kommission stellt fest, dass es nicht wirtschaftlich ist, zwei Verbreitungswege für den Hörfunk über die von ARD und Deutschlandradio geplante Zeitdauer parallel zu betreiben. Der Umstieg auf das im Vergleich zu UKW kostengünstigere Digitalradio könne nicht gelingen, wenn es nicht zu klaren Festlegungen von Bund und Ländern zu DAB+ kommt und ein realistischer Abschaltzeitpunkt für UKW beschlossen wird.