Der Bundesrat vertagte letzten Freitag die Entscheidung über die Neuvergabe der Frequenzen zwischen 790 und 862 MHz und verpasste damit den schnellen Breitbandplänen der Regierung einen Hemmschuh.
Das schnelle Internet in den bislang unversorgten Gebieten der Republik droht nun doch nicht ganz so schnell Realität zu werden. Letzten Freitag verschob der Bundesrat die notwendige Entscheidung, mit der der Weg für eine Versteigerung des Frequenzbereichs frei gewesen wäre.
So eine Bundesratssitzung ist ein Entscheidungsmarathon und umfasst gerne 70 bis 80 Beschlüsse. So muss jeder Tagesordnungspunkt optimal vorbereitet werden, um ein schnelles Durchwinken zu ermöglichen. Auch die Frage der Neuvergabe der attraktiven Funkfrequenzen zur Umsetzung von drahtlosen Internetzugängen war eigentlich in der Papierform gut vorbereitet, um nach kurzer Erörterung der Beschlussempfehlungen zu einer Entscheidung zu gelangen.
Doch kurz vor knapp kamen einigen Ländern scheinbar Zweifel. Die Problematik der Entscheidung zur Frequenzneuvergabe - darauf wies auch die Bundesnetzagentur hin - sei die Vermeidung von Störungen, die durch die neue Frequenzbelegung entstünden.
Dabei machte der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber – ANGA geltend, dass in einer gemeinsamen Untersuchung mit dem Institut für Rundfunktechnik (IRT) klar geworden wäre, dass eine parallele Nutzung von Funk-Internet und Kabelanschluss mit schwerwiegenden Störungen für den Radio und TV-Empfang einhergehen würde. Die Untersuchung ging möglichen Störungen digitaler wie analoger Kabelanschlüsse bei Verwendung der neuen LTE-Funktechnologie (UMTS-Nachfolger) auf den Grund. Demnach sorgt vor allem die Nutzung des Rückkanals über Handy oder Basisstation für Totalausfälle. Diese Probleme werden auch flächendeckend auftreten, denn das mittlerweile von der Bundesnetzagentur vorgelegte Eckpunktepapier zur Zuteilung der Frequenzen der digitalen Dividende sieht einen bundesweiten Regelbetrieb vor und keineswegs eine Beschränkung auf die so genannten weißen Flecken.
Die Entscheidungsunterlagen der Länderkammer enthielten ferner Vorbehalte, durch Störungen, die die neue Technik an drahtlosen Mikrofonen auslösen könnte, denn viele dieser Mikros sind ebenfalls in dem zur Rede stehenden Frequenzbereich unterwegs. Insgesamt also doch mehr Diskussionsbedarf, als einer schnellen Beschlussfassung des Bundesrates zuträglich war.