Die Kommission für Zulassung und Aufsicht ist ein bundesweit zentrales Gremium, das Zulassungen und Zuweisungen für private Rundfunkveranstalter, Plattformen und Übertragungskapazitäten ausspricht und die Aufsicht darüber wahrnimmt.
Die Ausschreibung der in der ersten Runde nicht vergebenen Kapazitäten zur Ausstrahlung von Hörfunkprogrammen im geplanten bundesweiten DAB+ Sendernetz war erfolgreich.
Nach Angaben des Hörfunkbeauftragten der DLM, dem Direktor der Landesmedienanstalt Saarland, Dr. Gerd Bauer, haben sich fristgerecht folgende Anbieter beworben:
Sechs private Veranstalter von Hörfunkprogrammen und Telemedien erhalten Übertragungskapazitäten für die bundesweite digitale Ausstrahlung ihrer Angebote mit dem Übertragungssystem DAB+. Die Zuweisung gilt für eine Dauer von zehn Jahren. Die Bewerber bringen sieben Radioprogramme und eine Reihe von Telemediendiensten an den Start.
Vertreter des privaten Radios in Deutschland haben auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig das Sendenetz-Monopol der Media Broadcast beim bundesweiten digitalen Rundfunk kritisiert. Zugleich sprachen sie sich für staatliche Eingriffe zur Unterstützung der Versorgung der Bevölkerung mit digitalen Endgeräten aus. Zweifel äußerten die Experten an einem festen Abschalttermin für die terrestrische Ausstrahlung von Radio auf herkömmlichen UKW-Frequenzen.
Nach dem sanften Druck der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat Mobile 3.0 das Ende seines DVB-H-Projektes am Rande der Münchener Medientage nun bestätigt.