Vergleichbar mit den Aufsichtsorganen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird die Aufsicht und Regelung des privaten Rundfunks durch die Landesmedienanstalt wahrgenommen.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat die Ausschreibung für den zweiten bundesweiten DAB+-Multiplex veröffentlicht. Voraussetzung dafür war die Zuordnungsentscheidung der Ministerpräsidenten der Länder, die die Gesamtkapazität eines zweiten bundesweiten DAB+ Multiplex an die Medienanstalten zur Belegung mit privaten Programmen vergeben haben.