In der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland dient der Zusammenarbeit arbeiten alle 14 Landesmedienanstalten bei der Zulassung und Kontrolle sowie der Entwicklung des privaten Rundfunks in grundsätzlichen, länderübergreifenden Angelegenheiten zusammen. Dadruch soll vor allem die bundesweite Gleichbehandlung privater Fernseh- und Hörfunk-Veranstalter sichergestellt werden.