Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat in ihrem jüngsten Bericht, der im Februar 2014 veröffentlicht wurde, einen gleichbleibenden Finanzbedarf der ARD für die terrestrische Verbreitung via DAB+ von 6,4 Millionen Euro bis 2016 anerkannt. Auf die analoge Verbreitung der Hörfunkprogramme entfallen 23,1 Millionen Euro.
Für die Weiterführung von DAB im alten Format hat sie den Bedarf allerdings nicht in der geforderten Höhe anerkannt. Die geringe Zahl der alten DAB-Empfänger rechtfertige den geforderten Finanzbedarf nicht, zumal dies der ARD seit 2007 bekannt sei. Getroffen hat eine Kürzung im analogen Bereich ansonsten nur die Verbreitung via Mittelwelle.
Das Deutschlandradio hat auf die Programmverbreitung via DAB verzichtet und setzt dagegen stärker als die ARD auf die Verbreitung über DAB+. Das macht sich auch in den Aufgaben für diese Position bemerkbar: Die Kosten der Programmverbreitung sollen von 5,7 Millionen Euro in diesem Jahr auf 11,3 Millionen im Jahr 2016 ansteigen. Dafür bleiben die Kosten der analogen Verbreitung etwa gleich.
Im 18. Bericht hatte die Kommission entschieden, die Mittelfreigabe ab 2015 von einem nachweisbaren Erfolg der Einführung von DAB+ abhängig zu machen. Die Kommission würdigt in ihrem neuen Bericht nun die Anstrengungen von ARD und Deutschlandradio bei der Einführung von DAB+ und bescheinigt immerhin Verbesserungen gegenüber der gescheiterten Markteinführung von DAB in Deutschland.
Sie hebt den spürbar besseren Signalversorgungsgrad und die ebenfalls verbesserte Verfügbarkeit von Empfangsgeräten positiv hervor. Bemängelt wird allerdings das Fehlen von DAB+-Geräten in Kraftfahrzeugen und wenig schmeichelhaft ist das Resümee für das Marketing in Sachen DAB+.
Positiv für ARD und Deutschlandradio ist die Anerkennung des Mittelbedarfs für DAB+ in voller Höhe – für die Periode von 2013 bis 2016.
Für die Mittelanmeldungen für den 20. Bericht erwartet sie nun allerdings einen (ausstehenden) Gesamtprojekt-Antrag, der die Gesamtkosten für die Einführung von DAB+ beziffert und die Angabe eines Abschaltermins für den UKW-Sendebetrieb. Mit dem 20. Bericht wird dann wohl eine Entscheidung über die weitere Zukunft von DAB+ in Deutschland zu erwarten sein.
Es ist gut möglich, dass die Privaten weiterhin auf Zeit setzen oder ihren Widerstand gegen die Digitalisierung des Hörfunks nun begraben werden. Dann wird die analoge Verbreitung im Hörfunk schneller zum Ende kommen.